Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.07.1989 - 12 W 10/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5512
OLG Stuttgart, 07.07.1989 - 12 W 10/89 (https://dejure.org/1989,5512)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.07.1989 - 12 W 10/89 (https://dejure.org/1989,5512)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juli 1989 - 12 W 10/89 (https://dejure.org/1989,5512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 1000
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem

    bb) Nach anderer Ansicht ist auf den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens nach Verweisung an das zuständige Gericht abzustellen (außer dem Beschwerdegericht OLG Hamburg GRUR 1984, 82 = WRP 1983, 631; OLG Stuttgart MDR 1989, 1000; MünchKomm.ZPO/Lindacher, 3. Aufl., § 91a Rdn. 57; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91a Rdn. 11; Hausherr in Prütting/Gehrlein, ZPO, § 91a Rdn. 30).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2002 - 14 W 10/01

    Prognoseentscheidung ; Einstweilige Verfügung; Erledigungserklärung;

    So stellen Lindacher (MünchKomm-ZPO, § 91 a Rn. 51) und das Oberlandesgericht Stuttgart (MDR 1989, 1000) auf den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens nach Verweisung an das zuständige Gericht ab, wobei die Berücksichtigung einer nur hypothetischen Verweisung im Wesentlichen damit begründet wird, dass in nahezu allen Fällen nach einem entsprechenden Hinweis Verweisung beantragt werde.

    Wenn das OLG Stuttgart (in MDR 1989, 1000) darauf verweist, dass im Rahmen der zu treffenden Entscheidung auch eine Prognose über das voraussichtliche Ergebnis zu stellen ist, und daraus die Schlußfolgerung zieht, dass auch das unzuständige Gericht zu bewerten habe, welche Partei verloren hätte, wenn der Prozess nach Verweisung an das zuständige Gericht fortgesetzt worden wäre, verkennt es den Zweck des § 91 a ZPO.

  • OLG Köln, 08.10.2002 - 7 U 109/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung

    OLG Dresden OLG-NL 1998, 17; OLG München OLGZ 1986, 67; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 91a, Rn. 139; Schellhammer, Zivilprozessrecht, 10. Aufl., Rn. 1706; a.A. etwa: OLG Stuttgart MDR 1989, 1000; Lindacher, a.a.O., Rn. 51; differenzierend Zöller-Vollkommer, a.a.O.) Dies folgt daraus, dass nach § 91 a ZPO "unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes" über die Kosten zu entscheiden ist.
  • OLG Brandenburg, 31.08.1995 - 1 W 6/95

    Verpflichtung zur Begleichung von Futtermittelrechnungen nach Überleitung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Köln, 02.06.2005 - 9 T 72/05
    Dabei wird teilweise vertreten, dass in diesen Fällen zugunsten des Klägers berücksichtigt werden kann, dass dieser auf einen entsprechenden Hinweis des Gerichts hin einen Verweisungsantrag gestellt hätte, der Zuständigkeitsmangel also grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (vgl. OLG Stuttgart in MDR 1989, 1000; MüKo-Lindacher, ZPO, 2. Auflage zu § 91a Rz. 57).
  • LG Heilbronn, 15.04.2008 - 4 T 6/08
    Der Kostentragungspflicht des Klägers steht auch nicht die Entscheidungdes OLG Stuttgart vom 7.7.1989 ( MDR 1989, 1000) entgegen.
  • OLG Stuttgart, 08.10.2002 - 7 U 109/02

    Verfahrensrecht - Kostenlast bei Erledigung und falschem Rechtsweg

    Dabei ist in einem Fall wie dem vorliegenden nach zutreffender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ausschließlich auf die fehlende Zuständigkeit des angerufenen Gerichts abzustellen (vgl. OLG Hamm a.a.O.; OLG Brandenburg a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Dresden OLG-NL 1998, 17; OLG München OLGZ 1986, 67; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 91 a, Rn. 139; Schellhammer, Zivilprozessrecht, 10. Aufl., Rn. 1706; a.A. etwa: OLG Stuttgart MDR 1989, 1000; Lindacher, a.a.O.; Rn. 51; differenzierend Zöller-Vollkommer, a.a.O.; Dies folgt daraus, dass nach § 91 a ZPO "unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes" über die Kosten zu entscheiden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht